Auszug aus den TBs:
1) Eine auf den Webseiten des Veranstalters erklärte Einwilligung des Mitspielers zur Verwendung seiner personenbezogenen beinhaltet die Verwendung der Daten zu Marketingzwecken sowie die Übermittlung interessanter Informationen an den Mitspieler per Post, Telefon, SMS oder E-Mail.
Das ist auch ein Datensammler!
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